top of page

Hausordnung der LenaDance Tanzschule  als Anlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Die Hausordnung gilt für alle Besucher der Räumlichkeiten und alle sonstigen Personen, egal aus welchem Grund diese die Anlagen betreten und unabhängig davon, ob eine Veranstaltung in der Tanzschule durchgeführt wird.

2. Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch im Interesse der übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges Erscheinen zu den Unterrichtsstunden notwendig.

2. Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Unterrichts ist es erforderlich, dass die Teilnehmer während der Kurszeiten in den Räumlichkeiten der Tanzschule bleiben.

3. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Tanzschule ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Kurs führen.

4. In der Tanzschule besteht in allen Räumen ein generelles Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt für die Tanzstunden und für alle Veranstaltungen. 

5. Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen durch die Besucher frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten. 

6. Es wird auf gepflegte Kleidung Wert gelegt. 

7. Die Räumlichkeiten dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 

8. Mit Rücksicht auf die Schuhe der anderen Teilnehmer und auf den gepflegten Zustand der Tanzflächen ist ein Tragen von Schuhen mit Metallteilen oder spitzen Absätzen untersagt. Spezielle Tanzschuhe bzw. Schläppchen werden empfohlen. Die Sohlen der Schuhe dürfen keine dunklen Striche auf dem Parkett bzw. Fußboden hinterlassen.

9. Die Spiegel in Tanzschulräumen dürfen nicht berührt werden. 

10. Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind nach dem Unterrichtsende unverzüglich abzuholen.

11. Im Falle eines Brandes sind die gekennzeichneten Fluchtwege zu benutzen. Ein Feuerlöscher sowie ein Verbandskasten befinden sich im Tanzraum. Verletzungen oder Krankheiten sind unverzüglich den Lehrkräften und / oder Beauftragten der Tanzschule anzuzeigen.

11. Das Mitbringen von Haustieren während des Unterrichts ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Tanzschule im Einzelfall.

 

13. Im Übrigen hat sich jeder Teilnehmer so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Tanzkurse gewährleistet ist.

14. Die Hausordnung kann jederzeit einseitig durch die LenaDance Tanzschule geändert werden, sofern hierdurch nicht in die Rechte der Teilnehmer eingegriffen wird. 

 

Lübeck, 26. März 2019

bottom of page