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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der LenaDance Tanzschule

 

 

1. Vertragspartner, Geltungsbereich

 

Vertragspartner ist die Tanzschule LenaDance, Inhaberin Olena Klein, Kronsforder Allee 25a, 23560 Lübeck (nachfolgend: Tanzschule).

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen den Teilnehmern und Teilnehmerinnen (nachfolgend: Teilnehmer) und der Tanzschule geschlossen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart wird. Sie gelten für alle Kurs-und Veranstaltungsorte der Tanzschule.

 

2. Anmeldung; Unterrichtsvertrag

 

(1) Die Anmeldung erfolgt mittels Unterrichtsvertrags schriftlich per Post oder vor Ort in der Tanzschule. Die Abgabe einer Anmeldung ist verbindlich und bedarf keiner späteren Bestätigung. 

 

(2) Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Eine Teilnahme in der Tanzschule ist für Kinder ab 3 Jahre möglich.

 

(3) Die Anmeldung verpflichtet zur Anerkennung und der Zahlung der vollen Kursgebühr. Etwas Anderes gilt, wenn der Teilnehmer zehn Tage vor Kursbeginn zurücktritt. In diesem Fall erhebt die Tanzschule eine Stornogebühr von 15,00 € pro Person. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

 

3. Vergütung / Preise / Zahlungsweise

 

(1) Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Endpreise. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisangaben. Die Preise und Honorare verstehen sich pro Person. 

 

(2) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht befreit nicht von der Vergütungspflicht, soweit nicht wichtige Gründe, wie z. B. schwere oder langwierige Krankheit des Teilnehmers oder beruflich veranlasster Umzug in eine andere Stadt, dies rechtfertigen.

Über die Ausschlussgründe ist die Tanzschule unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines anderen Nachweises zu informieren.

 

(3) Die einmaligen Kurshonorare sind bis vor Unterrichtsbeginn per Überweisung oder bar zu zahlen.

 

(4) Die monatlichen Kurshonorare für die fortlaufenden Kurse sind jeweils spätestens bis zum 3. des Monats per Überweisung fällig.

                                            

(5) Die 10-Karten haben eine Gültigkeit von drei Monaten ab Kaufdatum. Danach hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Teilnahme am Unterricht sowie keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

(6) Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, so hat er für die durch Rücklastschrift entstehenden Bankgebühren aufzukommen. Für die Erstellung eines Mahnschreibens erhebt die Tanzschule eine Gebühr von 5 Euro. Es obliegt der Sorgfaltspflicht eines jeden Teilnehmers, die monatlichen Zahlungen zu überwachen. Sonstige Ansprüche aufgrund des Verzuges bleiben unberührt. Sollte der Teilnehmer mit mehr als zwei Gebühren in Rückstand geraten, ist die Tanzschule berechtigt, den Teilnehmer bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Gebühren vom Unterricht auszuschließen.

 

(8) Eine Änderung / Anpassung der geltenden Preise kann durch die Tanzschule vorgenommen werden

 

a) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes auf den nunmehr geltenden Umsatzsteuersatz

 

b) aus betrieblichen Gründen, jedoch pro Kalenderjahr maximal um 10 % auf den jeweiligen Monatsbeitrag.

 

4. Tanzunterricht:

 

(1) Angaben zu Kursdaten, Terminen sind dem Kursplan zu entnehmen. Es bleibt jedoch vorbehalten, die Tanzstunden und andere Kurse ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.

 

(2) Die Tanzschule behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder zusammenzulegen oder einen Wechsel des Tanzlehrers/der Tanzlehrerin vorzunehmen. Im Fall der Erkrankung oder Verhinderung des Tanzlehrers kann ein Ersatzlehrer gestellt werden. Die Kursteilnehmer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsort oder einen bestimmten Tanzlehrer/in. 

 

(3) An gesetzlichen Feiertagen des Landes Schleswig-Holstein findet in der Regel kein Unterricht statt. Während der Schulferien wird grundsätzlich ein Ferienprogramm angeboten, das für Teilnehmer in der Kursgebühr enthalten ist. 

 

(4) Das Kursprogramm ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

 

(5) Im Falle grob ungebührlichen Betragens (z.B. Trunkenheit, Beleidigungen, Tätlichkeiten, usw.) kann der Teilnehmer ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Rückerstattung oder Verrechnung des bereits bezahlten Honorars, vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls behält sich die Tanzschule das Aussprechen eines notwendigen Hausverbotes vor.

 

5. Haftung

 

(1) Die Haftung beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Tanzschulräume. Der Aufenthalt und das Tanzen in den Tanzschulräumen und auf Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Tanzschule für Personen-und / oder Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

(2) Die Tanzschule haftet nicht für den Verlust fremden Eigentums. Wertsachen bitte nicht unbeaufsichtigt lassen.

 

(3) Die Tanzschule haftet nicht für die Unmöglichkeit der Nutzung der Räumlichkeiten für den Tanzunterricht durch Zerstörung, Brand oder höhere Gewalt.

 

 

6. Versäumte Stunden, Krankheitsfall

 

(1) Versäumte Stunden werden nicht erstattet und sind auch nicht auf andere Personen oder in eine andere Woche übertragbar. Der Teilnehmer hat innerhalb der Woche aber die Möglichkeit, seine im Unterrichtsvertrag festgelegte Anzahl an Kursen frei zu wählen.

 

(2) Etwaige Krankheiten oder Verletzungen müssen den Lehrkräften vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt werden. 

7. Kündigung des Teilnehmers

 

Der Unterrichtsvertrag ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten  jeweils zum 1. September bzw. 1. März eines jeden Jahres kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Wirksamkeit kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der Tanzschule an. Eine außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. 

 

 

8. Außerordentliche Kündigung der Tanzschule

 

Die Tanzschule ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten unter anderem:

 

a)Rückstand mit mehr als zwei monatlichen Gebühren

b)Erhebliche Verstöße gegen die AGB und Hausordnung der Tanzschule

c)Erhebliche Störungen des Unterrichtes

 

Inwieweit vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden kann, ist eine Entscheidung des Einzelfalles und liegt im Ermessen der Tanzschule.

 

9. Geistiges Eigentum

 

Die im Kurs gelernten Schritte, Figuren und Choreographien sind Eigentum der Tanzschule und nur für den persönlichen und privaten Gebrauch bestimmt, d.h. für eigene Auftritte des Teilnehmers unter Angabe des jeweiligen Choreographen gestattet. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, insbesondere im Rahmen eigener Unterrichtsstunden, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche vorherige Zustimmung erteilt. 

 

10. Film- und Fotoaufnahmen

 

Film- und Fotoaufnahmen durch einen Teilnehmer während des Unterrichts, eines Workshops und/oder einer Veranstaltung sind grundsätzlich untersagt, es sei denn, die Tanzschule erteilt hierzu ausdrücklich ihre Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jeden Fall nur die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis der Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken oder Vorführung in der Öffentlichkeit.

Die Einwilligung oder Ablehnung von Film-und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken bestätigt der Teilnehmer in einer separaten Erklärung zur „Nutzung von Film-und Fotoaufnahmen“. Aus organisatorischen Gründen ist ein Tanzen und Auftreten in der „LenaDance Tanzgruppe“ bei grundsätzlicher Ablehnung von Film-und Fotoaufnahmen leider nicht möglich.

 

11. Datenschutz

 

Die Anmeldung erlaubt der Tanzschule die Speicherung und Weiterverarbeitung der angegeben Daten. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. 

 

12. Hausordnung

 

Die Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Kurs oder der Tanzschule führen, ohne dass ein Honorarerstattungsanspruch des Teilnehmers besteht.

 

13. Änderung dieser AGB

 

Die Tanzschule behält sich vor, die AGB für Teilnehmer der fortlaufenden Kurse zu ändern. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Information über die Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Tanzschule wird auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

 

14. Schlussbestimmungen

 

(1) Änderungen dieser AGB oder Erklärungen nach diesem AGB gegenüber dem Vertragspartner bedürfen der Textform. Kündigen bedarf stets der Schriftform.

 

(2) Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder die Wirksamkeit verlieren, werden die Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind bemüht, für diesen Fall eine Regelung zu finden, die der obigen unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gelingt dies nicht, gilt die gesetzliche Regelung.

 

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht)

 

Lübeck, 26. März 2019

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